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Wie kann ich das Abitur nachholen in München?

 

Das Fernabitur können Interessentinnen und Interessenten ortsunabhängig machen, was jedoch teuer ist. Eine Alternative stellen die Abendschulen und Kollegs dar, an denen sie in München das Abitur nachholen können. Auch Fachoberschulen bieten in München die Möglichkeit des Abiturs

Abitur an Abendschulen oder Kollegs in München

Am Münchener Citykolleg in Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt können die Schülerinnen und Schüler ihr Abitur an der Tages- sowie an der Abendschule nachholen. Tagsüber ist dies von montags bis freitags in der Zeit von 9 Uhr bis 14 Uhr möglich. Abends besuchen die Berufstätigen das Citykolleg an vier Wochentagen ab 18:30 Uhr. Jeden zweiten Samstag ist zudem ein halbtägiger Blockunterricht vorgesehen. Das Citykolleg befindet sich rund zwei Fußminuten vom Münchener Hauptbahnhof entfernt. Die Kosten belaufen sich beim Abitur in drei Jahren auf einen Betrag von 299 Euro monatlich, hinzu kommt eine einmalige Prüfungsgebühr von 199 Euro.
Das Städtische Abendgymnasium für Berufstätige ist hingegen kostenlos und bietet unterschiedliche Klassen-Modelle an. Die Münchenerinnen und Münchener können den Unterricht entweder von montags bis freitags zwischen 17:55 Uhr und 21:05 Uhr wahrnehmen oder viermal die Woche von 17:10 Uhr bis 21:05 Uhr. Im Rahmen eines Schulversuchs wird zudem eine Online-Klasse angeboten. Viermal wöchentlich besuchen die Schülerinnen und Schüler den Unterricht von 17:55 Uhr bis 21:05 Uhr, am fünften Tag nehmen sie online teil.
Das Abendgymnasium in Obergiesing-Fasangarten befindet sich rund drei Fußminuten von der U-Bahn-Station „Werinherstraße“ entfernt.
Interessierte aus Bayern, die nicht in München leben, finden hier weitere Informationen: Abitur nachholen in Bayern.

Voraussetzungen zum Abitur nachholen in München

Wer sich auf die Abiturprüfung vorbereiten möchte, muss in München unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. Um die Vorkurse besuchen zu können, müssen die Bewerberinnen und Bewerber mindestens 17 Jahre alt sein und über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen. Für die Jahrgangsstufe II müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mindestens 19 Jahre alt sein, eine mindestens zweijährige Berufserfahrung nachweisen sowie über den mittleren Schulabschluss verfügen. Bei der Berufstätigkeit kann der Familienhaushalt sowie die Arbeitslosigkeit unter Umständen angerechnet werden.

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