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Numerus Clausus (NC): Auf die Noten kommt es an

Zugangsvoraussetzungen

Wer ein Studium beginnen möchte, stößt recht bald auf die Abkürzung NC. Diese steht für den Begriff Numerus clausus. Die Wortkombination stammt aus dem Lateinischen und lässt sich mit „beschränkte Anzahl“ oder eleganter mit „Zulassungsbeschränkung“ übersetzen. Viele Schüler/innen wissen, was das bedeutet: Die Vergabe der Studienplätze ist vom Abischnitt abhängig. Doch stimmt das wirklich?

Nicht alle Studiengänge durch NC beschränkt

Zunächst ist es wichtig, eine Unterscheidung zu treffen. Es existieren zulassungsbeschränkte Studiengänge und unbeschränkte Studiengänge. Der Numerus clausus und damit der Notenschnitt sind nur dann von Bedeutung, wenn ein Studienangebot zulassungsbeschränkt ist. Hier kommt dem Abischnitt eine wesentliche, aber keine ausschließliche Bedeutung bei der Vergabe der limitierten Studienplätze zu. Anders ist es bei unbeschränkten Studienangeboten. Hier halten die Hochschulen ausreichend Plätze vor, sodass alle Bewerber das Studium beginnen können.

Wichtig: Einen Numerus clausus setzt die Hochschule jedes Semester neu. Das heißt: Was bisher unbeschränkt war, kann plötzlich einen NC erforderlich machen und umgekehrt. Auch ist der Numerus clausus nicht jedes Semester gleich. Denn dieser wird erst im Laufe des Auswahlverfahrens festgelegt!

Ob eine Hochschule für einen ihrer Studiengänge einen NC festlegt, liegt allein in ihrer Entscheidung. Daher gibt es eine Reihe von Studiengängen, die je nach Universität bzw. Fachhochschule mit oder ohne NC angeboten werden. Hauptgrund für die Einführung eines NC ist die begrenzte Zahl an Studienplätze durch Raumkapazitäten, Laborplätze, PC-Arbeitsplätze, Dozenten usw.

Info: In der Regel geht die Bewerbung um einen Studienplatz direkt an die Hochschule. Es gibt jedoch Ausnahmen. Für alle Studienplätze für die Studiengänge Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie müssen sich die Bewerber/innen bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) zentral bewerben.

Wie errechnet sich der Numerus clausus?

Der Numerus clausus besteht aus zwei Teilen. Der erforderliche Abiturschnitt ist gleichbedeutend mit dem maximalen Numerus clausus, den Hochschulen für einen Studiengang ausweisen. Alle Interessierte, die diesen NC mit ihrem Abiturschnitt unterschreiten oder erfüllen, erhalten einen Studienplatz.

Welcher Abischnitt erforderlich ist, hängt jedes Semester von den Bewerber/innen ab. Das bedeutet: Bewerben sich viele Interessierte mit einem extrem guten Abischnitt auf die vorhandenen Studienplätze, sinkt der Numerus clausus.

Beispiel: Ein Studiengang hatte im vergangenen Semester einen NC von 2,5 bei 30 Plätzen. Für das kommende Semester bewerben sich nun bereits 40 Kandidaten mit einem Abischnitt von maximal 2,4. Dadurch muss die Hochschule den NC auf einen Wert senken, der dem Abischnitt des 30. Bewerbers gemessen am aufsteigenden Notenschnitt entspricht. Die zehn Interessierten mit einem schlechteren Wert gehen leer aus. Der neue NC liegt also bei 2,4 oder – je nach Abischnitt des 30. Bewerbers – sogar drunter.

Diese Berechnung ist jedoch theoretisch. In der Praxis werden weitere Komponenten hinzugenommen. Denn nur rund 20 Prozent der Studienplätze werden ausschließlich anhand des NC vergeben. Zum Beispiel zählen auch Wartesemester. Entweder als Kriterium bei gleichem Abischnitt oder als alleinige Vergabegrundlage.

Numerus clausus und Wartesemester

Vorweg: Es ist ein Irrglaube, dass ein Wartesemester rechnerisch den Abischnitt verbessert. Das ist schlicht falsch. Vielmehr vergeben die Hochschulen einen Teil der Studienplätze an Kandidaten mit den meisten Wartesemestern. Erst wenn es für dieses Platzkontingent bzw. die letzten Plätze davon mehr Bewerber mit gleicher Anzahl an Wartesemestern gibt, ziehen die Hochschulen wieder den NC heran.

Was ist ein Wartesemester? Unter Wartesemester fallen alle Semester, die ein Studieninteressent nicht an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben ist. Wehr- oder Zivildienst, Auslandsaufenthalte, Freiwilligenarbeit oder eine Ausbildung zählen als Wartesemester. Die Anzahl entspricht der Anzahl der parallel laufenden sechsmonatigen Hochschulsemester (April bis September und Oktober bis März).

Die Vergabe richtet sich also vorrangig nur nach der Zahl der Wartesemester, erst bei Gleichheit wird der Abischnitt in Form eines Numerus clausus als „Tiebreaker“ herangezogen. Rund 20 Prozent der Studienplätze werden nach diesem Prinzip vergeben.

Beispiel: Entschließt sich die Hochschule zehn der vorhandenen Plätze nach Wartesemester zu vergeben, erhalten die Interessierten die Studienplätze mit der längsten Wartezeit. Bei gleicher Anzahl der Wartesemester entscheidet der Abischnitt der Kandidaten. Erhalten beispielswiese neun Kandidaten mit einer Anzahl von fünf Wartesemestern Studienplätze, bekommt der Interessierte den zehnten Studienplatz, der den besten Abischnitt der Bewerber mit vier Wartesemestern hat.

NC und Wartesemester: Kryptische Zahlenangaben verstehen

Bei der Suche nach geeigneten Studiengängen stoßen Abiturienten/-innen immer wieder auf kryptische Zahlenangaben beim NC. Dieser wird beispielsweise mit 2,6/5 angegeben. Dahinter verbirgt sich ein einfaches System, das den benötigten Abischnitt und die Anzahl der benötigten Wartesemester beinhaltet. Das Beispiel heißt aufgeschlüsselt: Es bekommen alle Bewerber mit einem Notendurchschnitt von unter 2,6 einen Studienplatz. Wer genau 2,6 hat, muss mindestens fünf Wartesemester vorweisen. Lautet die Angabe 8/2,7 ist die Lesart genau anders herum. Dann ist das erste Kriterium die Anzahl der Wartesemester (hier mindestens 8), erst bei Gleichheit der Abischnitt (hier 2,7).

NC verfehlt? Auf das Nachrückverfahren hoffen!

Der NC steht erst fest, nachdem sich alle Interessierten auf einen Studienplatz beworben haben. Daher kann es sein, dass einige Bewerber leer ausgehen. Ihr Abischnitt ist zu hoch. Doch das muss nicht heißen, dass sie den Studiengang an dieser Hochschule nicht belegen können. In der Regel springen im Bewerbungsverfahren sowie kurz danach noch einige Studienanwärter ab. Die frei werdenden Plätze vergibt die Hochschule durch Nachrückverfahren. Dabei wird in erster Linie der NC abgeschwächt. Häufig gibt es sogar zwei Nachrückverfahren, sodass auch Bewerber mit einem Abischnitt über dem ursprünglichen NC noch Chancen haben.

Studieren ohne NC

Sollte es dennoch an der Wunschuni nicht klappen gibt es folgende Alternativen, um doch noch zu studieren:

  • andere Hochschule wählen (Empfehlung: frühzeitig parallel bewerben),
  • anderen Studiengang wählen,
  • Wartesemester einlegen (steigert die Chancen im nächsten Semester),
  • Fernstudium in Betracht ziehen (andere Studienform, kein NC, höhere Kosten),
  • an einer privaten Hochschule studieren (deutlich höhere Studiengebühren).

Nicht zuletzt wählen die Hochschulen einen relevanten Teil von bis zu 60 Prozent durch ein eigenes Auswahlverfahren. Welche Kriterien die Hochschulen dabei zur Anwendung bringen, bleibt ihnen überlassen. In der Regel gehören dazu ein oder mehrere folgender Punkte:

  • Eignungstests,
  • gewichtete Noten einzelner Fächer,
  • Motivationsschreiben,
  • persönliche Gespräche,
  • besondere Befähigung,
  • Berufserfahrung,
  • Wohnort.

In diesem dritten Auswahlverfahren können sich zum Beispiel Interessierte Hoffnung machen, die ein Studium ohne Abitur anstreben oder die einen sehr schlechten Abischnitt haben. Bei der Besetzung der offenen Studienplätze haben die Hochschulen viele Freiheiten, sodass es bundesweit ein extrem uneinheitliches Bild gibt. Über diesen Weg lässt sich jedoch ein niedriger NC ggf. umgehen.

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