Flexibler Zugang dank dem Bologna-Prozess
Die Hochschulreformen der letzten zwei Jahrzehnte haben nicht nur dazu beigetragen, dass Diplomstudiengänge weitgehend in Bachelor- und Masterstudiengänge aufgesplittet wurden. Auch Bestimmungen für die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) sind deutlich verändert worden. Spätestens seit der Umsetzung der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz von 2009 können Bewerber/innen auch ohne Abitur studieren. Damit sollen Nicht-Abiturienten/innen und insbesondere Berufstätige animiert werden, ein Studium aufzunehmen und ihre Qualifikation zu verbessern.
Unterschiede in den Bundesländern
Die genaue Situation ist in allen den Bundesländern verschieden. Da die Länder zudem häufig auch den Hochschulen ein relativ großes Autonomie- und Mitspracherecht zugestehen, kommt es immer wieder sogar zwischen Hochschulen in einzelnen Bundesländern sowie zwischen den einzelnen Studiengängen zu Abweichungen in Details. Interessierte sollten daher sehr genau die Zugangsbestimmungen für den jeweiligen Studiengang lesen.
Hochschulzugangsberechtigung für das Studieren ohne Abitur
Die Umsetzung der Beschlüsse von 2009 ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich umgesetzt. Dennoch gelten in allen Ländern drei gemeinsame Eckpunkte für den Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung ohne Abitur bzw. Fachabitur. Details variieren jedoch. Diese drei wichtigen Wege zum Studium ohne Abitur sind die folgenden:
Berufliche Qualifikation auf Meisterebene
Inhaber eines Meistertitels, eines Fachwirts oder eines Betriebswirts sowie einer vergleichbaren Qualifikation auf „Meisterniveau“ erhalten eine uneingeschränkte Hochschulzugangsberechtigung. Das heißt: Sie können sich ohne Abitur auf alle Studiengänge bewerben. Der gewählte Studiengang muss nicht zwingend zur bisherigen Berufslaufbahn passen.
Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung
Berufstätige erwerben mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und nach einer gewissen – je nach Bundesland abweichenden – Anzahl von Berufsjahren eine fachspezifische Hochschulzugangsberechtigung. Das heißt: Sie können ohne Abitur studieren, müssen jedoch einen Studiengang wählen, der zu ihrem bisherigen Beruf passt.
Begabung bzw. besondere Eignung
Zusätzlich zu den beiden ersten Wegen für ein Studium ohne Abitur können Interessierte sich um einen Studienplatz bemühen, ohne bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Häufig ist dies bei künstlerischen Studiengängen wie Musik und Kunst der Fall. Wichtig: in den meisten Bundesländern müssen Interessierte dabei dennoch eine (beliebige) Berufsausbildung sowie Berufserfahrung nachweisen.